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Verkehrsgerichtstag in Goslar"Idiotentest" wird nicht aufgezeichnet zuletzt aktualisiert:

29.01.2010 - 15:34 Goslar (RPO). Der sogenannte "Idiotentest" soll zwar verbessert werden. Eine Videoaufzeichnung, wie von Experten empfohlen, wird es aber nicht geben. Auch die Möglichkeit von Rechtsmitteln soll nicht eingeführt werden. Das ist das Ergebnis des Verkehrsgerichtstags in Goslar.  !

04.08.2010 - 16.14 Berlin -Bundeskabinett billigt Führerschein ab 17Untersuchungen: Unfallrisiko sinkt um 20 Prozent

Junge Leute sollen vom nächsten Jahr an generell schon mit 17 Jahren den Autoführerschein erhalten können. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Modellprojekte in den Ländern hatten zu 30 Prozent weniger Unfällen geführt.                  http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/1106442

19.05.2011 - 17:10  Brüssel   EU-Gericht stoppt Führerschein-Tourismus

Fahranfänger dürfen ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen. Die Erlaubnis zum Fahren eines Autos ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der Fahrer mindestens sechs Monate in dem anderen Land gelebt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil entschieden.

16.10.2012 Keine Panik vor dem Führerschein ab 2013-Dokument befristet -Fahrerlaubnis bleibt gültig

Mit der vom EU-Parlament beschlossenen 3. Führerscheinrichtlinie einher geht ein europaweit einheitlicher Führerschein, dessen Gültigkeit zeitlich begrenzt sein wird. Deutschland setzt die Reform mit einer sehr langen Übergangsfrist um, die praktisch ab 2013 greift.

EU-Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, müssen dann alle 15 Jahre erneuert werden. Das gilt allerdings nur für das Dokument mit dem Passfoto des Fahrers. Die Fahrerlaubnis bleibt unberührt. So müssen für den Neuantrag nach Ablauf der 15 Jahre weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest nachgewiesen werden.


Ältere Führerscheine bleiben von der 15-Jahre-Regelung ohnehin vorerst verschont. Sie müssen erst im Jahr 2033 gegen die neue EU-Plastikkarte eingetauscht werden.

Für Lkw- und Busfahrer ist schon seit längerem nicht nur der Führerschein, sondern die Fahrerlaubnis auf fünf Jahre befristet: Sie wird auf Antrag um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber eine neue ärztliche Bescheinigung und ein neues Zeugnis über das Sehvermögen vorlegt

01.11.2012 in der Ruhe liegt die Kraft

Hohe Strafen für aggressive Radfahrer, StVO nichtig oder richtig (oder nicht so wichtig), Lang-Lkw in ganz Deutschland, Reform des Punktekatalogs, Pkw-Maut, Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder, Überarbeitung der ASF- und ASP-Seminare, Reform der MPU – ein Kessel Buntes aus dem Verkehrsministerium. Da wird es selbst für interessierte Fahrlehrer schon mal schwierig zu unterscheiden, welche der lautstark angekündigten Reformen schon in Kraft getreten sind und welche noch nicht einmal als Entwurf dem Bundesrat vorliegen. Ganz zu schweigen von Otto Normalverbraucher, der immer mehr verunsichert wird

16.11.2012 -Neue StVO beschlossen – Winterreifen-Regelung bleibt kompliziert

Während der frisch beschlossene StVO-Neuerlass noch ein wenig auf seine amtliche Verkündung wartet, wird sich an der komplizierten Regelung zur Winterbereifung wohl nichts mehr ändern.
In § 2 StVO, Absatz 3a wird unter der Überschrift "Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" weiterhin auf Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (ABl.) und die europäisch definierten "Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679)" verwiesen. – Im ganzen Absatz wird das Wort Winterreifen nicht ein einziges Mal erwähnt! Bürgernah klingt das wahrhaftig nicht.

03.01.2013        Neue Regeln für Motorradfahrer

1. Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge, die bis zu 45 km/h schnell sind, werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst (bisher Klasse S).
2. Die Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf 80 km/h beschränkt.
3. Mit der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder fahren.
4. Der Aufstieg jeweils von Klasse A1 zu A2 und von A2 zu A geschieht nicht mehr "automatisch", nach zwei Jahren Vorbesitz der kleineren Klasse ist aber jeweils nur eine praktische Prüfung für den Aufstieg erforderlich.


 
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